Checken Sie Ihre individuellen Bedürfnisse!

Zu Beginn sollte die Bedürfnisanalyse stehen: Handelt es sich um einen zukünftigen Singlehaushalt, Pärchen- oder Familienwohnung oder dient die Immobilie als Anlageobjekt? Entsprechend unterschiedlich sind folgende Faktoren zu überlegen:

Lage:

Wo möchten Sie künftig leben bzw. in welcher Lage steht die Chance auf nachhaltige Vermietbarkeit am besten? Die drei L = Lage – Lage – Lage – entscheiden auch den Kaufpreis und die Verwertbarkeit.

Infrastruktur:

Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Gibt es Kindergärten, Schulen, Universitäten in der Nähe? Sind öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe? Gibt es eine nahe Auffahrt zu einer Autobahn? Supermärkte, sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs sind für den Alltag notwendig. Wie sieht es mit dem Freizeitangebot bzw. den Naherholungsgebieten aus?

Größe:

Die zukünftige Personenanzahl ist natürlich ausschlaggebend für die Größe der Wohnung bzw. des Hauses. Bei Anlageimmobilien sollte ein möglichst großer Interessentenkreis – je nach Lage – abgedeckt werden (z.B. Wohngemeinschaftstaugliche Wohnungen im Umkreis von Universitäten; Kleinwohnungen für Singles/Pärchen im Stadtzentrum; familientaugliche Wohnungen in Randbezirken etc.).

Guter Tipp:

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte ein Objekt mehrmals und zu unterschiedlichen Tageszeiten besichtigt werden, um ein Gefühl für die Besonnung, die Lärmkulisse und Infrastruktur zu bekommen.

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Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie und ihre Höhe:

  • Grunderwerbsteuer: Beträgt 3,5 %. Diese ist auf jeden Fall zu bezahlen. Bei Vertragsabschluss unter Ehegatten oder nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sinkt sie auf 2 %.
  • Eintragungsgebühr ins Grundbuch: 1,1 % vom Kaufpreis.
  • Maklerhonorar: Beträgt in der Regel 3 % (Richtwert) plus 20 % MWSt.
  • Honorar für den Vertragserrichter (Notar/Rechtsanwalt):  Dieses richtet sich nach dem Kaufpreis und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
  • Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch: 1,2 % vom Pfandrecht.
  • Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung: Diese beträgt 0,6 % des Pfandrechts.

Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften: Diese richten sich nach dem Kaufpreis bzw. der Höhe des Pfandrechts und sind durch die jeweiligen Kammertarife (Rechtsanwälte, Notare) festgelegt.

 


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